Dem Hauptausschuss gehören an:
- Die Mitglieder des NDV-Präsidiums
- Je zwei Mitglieder der Bezirksverbandspräsidien
Der/die HAS-Vorsitzende und deren Stellvertreter werden automatisch und kontinuierlich durch ein rotierendes System nach alphabetischer Reihenfolge der Bezirksverbände gestellt. Der/die HAS Vorsitzende ist jeweils der Präsident/1. Vorsitzende des Bezirksverbandes. Der/die stellvertretende HAS Vorsitzende ist jeweils der Vizepräsident/2.Vorsitzende des Bezirksverbandes. Die Dauer der Amtszeit beträgt jeweils ein Geschäftsjahr. Kann ein Bezirksverband aufgrund von Nichtbesetzung des jeweiligen Amtes keinen HAS Vorsitzenden oder Stellvertreter stellen, so tritt an deren Stelle automatisch der alphabetisch folgende Bezirksverband in die unbesetzten Positionen, in der Reihenfolge Präsident/1. Vorsitzende ; Vizepräsident/2. Vorsitzende. Die kontinuierliche Reihenfolge bleibt hiervon unberührt. 5. Für den Fall, dass weder ein HAS-Vorsitzender, noch ein Stellvertreter aktiv ihr Amt ausüben kann, ist der Vorstand ermächtigt bis zu erfolgten Neuwahlen den Hauptausschuss selbst einzuberufen.
Mailadressen des Hauptausschusses: